!! Baustelle / Platzhalter !!
Nutzungsentgelte für Vermittlungs-Dienstleistungen
Die Vermittlungsleistungen dienen dazu, Angebot und Nachfrage von Anlagen, Projekten und Projektrechten im Bereich der erneuerbaren Energien zusammenzubringen. Für die Nutzung dieser Dienste werden Entgelte erhoben.
Registrierung
Die Registrierung ist derzeit kostenlos.
Einträge
Für das Einstellen von Angeboten und Gesuchen fallen derzeit keine Kosten an.
Vermittlungsgebühren
Die Provision für die Vermittlung richtet sich nach der geplanten Leistung des Projekts bzw. der Anlage, gemessen in Kilowatt peak (kWp). Die Berechnung erfolgt einheitlich für alle Energieträger, wie z.B. Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, usw. Vermittlungsprovision für den Teil des Projektes
bis zu 250 kWp: Provision 50,00 € pro kWp
250 kWp bis 1.000 kWp: Provision 25,00 € pro kWp
1.000 kWp bis 5.000 kWp: Provision 20,00 € pro kWp
5.000 kWp bis 10.000 kWp: Provision 15,00 € pro kWp.
Derzeit wird nur bei der Vertragspartei, die ein Projekt oder eine Anlage verkauft („Verkäufer“) eine Provision berechnet. Hierbei handelt es sich in der Regel, aber nicht ausschließlich, um den Projektbesitzer, Projektentwickler, den Eigentümer oder den Betreiber der Anlage.
Für die Vertragspartei, die ein Projekt oder eine Anlage kauft, beispiels- weise ein Finanzinvestor, („Käufer“) fallen zurzeit keine Gebühren an.
Anmerkung:
Kann der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass es sich bei dem Geschäftsabschluss ausschließlichum den Verkauf von Projektrechten handelt, wird auf die Provision ein Rabatt in Höhe von 60%gewährt. Die oben aufgeführten Beträge werden bei der Ermittlung der Provision in diesem Falldemnach mit dem Faktor 0,40 multipliziert. Projektrechte bestehen typischerweise aus dem System-Design, Vorabvereinbarungen über den Kauf oder die Pacht des benötigten Grundstücks, derBaugenehmigung, der Vereinbarung über die Durchleitung mit dem lokalen Energieversorger sowieGutachten über die Statik im Falle eines Dachsystems.
Sämtliche Beträge sind in € aufgeführt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und möglichen weiteren gesetzlichen Abgaben. Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist nach Maßgabe des EU-Rechts unter Umständen MwSt. zu berechnen.
Es erfolgt eine regelmässige Überprüfung der Entgelte.