25 % Energie sparen.
Mehr Energie mit dem Speicher der Zukunft.
Solarstrom-Eigen- verbrauch.
Biogas.
Blockheizkraftwerk.
Pelletsheizung.
Geothermie/ Erdwärme.
Solarthermie.
Wärmepumpen.
Elektromobilität made in Germany.
Das richtige Preis-/Leistungsverhältnis
|
![]() |
|||||||
Geschäftsbesorgungsvertrag
zwischen
- im folgenden „Auftraggeber“ genannt -
und vertreten durch Dipl. Ing Wolfgang Popp -im folgenden „Auftragnehmer“ genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung von internat. Geschäftskontakten aus dem/n Bereich/en:
Politik; Wind-/PV-Anlagenprojektierung; General-,unter-/ übernehmer; schlüsselfertige Wind-/ PV-Anlagen; Freiflächenanlagen; Hersteller; Importeure; Pachtdächer; Investoren; Treuhänder; Fachanwälte In-/ Ausland; Unternehmensberater; Interimsmanagement; Vertriebsunternehmen; fertiggestellte Wind-/PV-Anlagen; Gutachter; Grundstücke für Wind-/ PV-Anlagen im In-& Ausland; Montageunternehmen; Dachflächen;
Sonstiges : (Nichtzutreffendes bitte streichen)
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer wird die ihm zur Verfügung stehenden Verbands-Kontakte nutzen, um Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber bzw. dessen Partner herbeizuführen (s. Mitglieder-Service des Verbandes).
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, sobald er konkrete Kontakte zu einem potentiellen Unternehmen aufgenommen hat und stimmt die Konditionen mit ihm ab. Zeichnet sich in den Verhandlungen mit dem Abnehmer die Möglichkeit des konkreten Geschäftsabschlusses ab, teilt der Auftragnehmer die wesentlichen Einzelheiten des geplanten Geschäftes dem pot. Abnehmer mit und verhandelt mit ihm die entsprechenden Konditionen. Diese teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform mit.
Der Auftragnehmer ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Unternehmens nicht berechtigt, sofern er hierzu nicht ausdrücklich im Einzelfall in Textform bevollmächtigt wird.
§ 3 Abstimmung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit und einer ständigen Abstimmung über die jeweils geplanten und ausgeführten Tätigkeiten.
Soweit erforderlich, zieht der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Vorbereitung einer Geschäftsanbahnung zu Rate und beteiligt den Auftraggeber an den Gesprächen und Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Geschäftspartner/n.
§ 4 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung,
Auftraggeber, soweit sie nicht Mitglied im Photovoltaik-Verband sind, zahlen zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung eine Netzwerkpauschale in Höhe von € 300,- p.a. auf das Konto des Photovoltaik-Verbandes. Reisekosten und Spesen werden vom Auftraggeber erstattet, sofern sie vor Entstehung vom Auftragnehmer im Einzelnen benannt und vom Auftraggeber freigegeben worden sind.
§ 5 Nichtumgehung und Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien werden in keiner Weise geschäftlichen Kontakt mit solchen Personen aufnehmen oder aufzunehmen versuchen, die ihnen durch den jeweiligen Vertragspartner bekannt geworden sind, noch werden sie zu solchen Personen in Kontakt treten. Die Vertragsparteien werden sich bei solchen Geschäften, die sie gemeinsam zu tätigen beabsichtigen, nicht umgehen oder zu umgehen versuchen.
Die Parteien werden striktes Stillschweigen über alle Informationen bewahren, die sie im Zusammenhang mit solchen Geschäften, die sie gemeinsam zu tätigen beabsichtigen, erhalten, es sei denn, es liegt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Partei, die die Daten zur Verfügung gestellt hat, vor. Insbesondere werden die Parteien keine Namen, Beteiligte, Adressen, Telefonnummern, Telefaxnummern oder E-Mail-Adressen der Geschäftspartner des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben und sie erkennen an, dass es sich bei diesen Geschäftspartnern um exklusive und werthaltige Geschäftspartner des jeweils anderen Vertragspartners handelt.
Die Parteien werden sicherstellen, dass ihre sämtlichen Angestellten, Bevollmächtigte oder sonstige Dritte, die Zugang zu diesen Informationen haben, ebenfalls den gleichen Verpflichtungen der vorstehenden Absätze unterliegen.
Verletzt ein Vertragspartner eine oder mehrere der in den vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungen, so verpflichtet er sich zur Bezahlung eines pauschalen Schadensersatzes an den geschädigten Vertragspartner in Höhe von € 50.000,-, für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung, höchstens jedoch € 100.000,- gesamt. Das Recht des geschädigten Vertragspartners, einen weitergehenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 6 Vertragsdauer
Dieser Vertrag beginnt am _______ und endet am _______ , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag ist jederzeit - auch innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer - mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres in Textform kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Textformerfordernis.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind, soweit sie vereinbart werden können, Berlin, Deutschland.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
……….…., den ......................... ________________________
für den Auftragnehmer
|
![]() |